Die Inzidenzzahlen sind in Deutschland wieder verstärkt angestiegen und es werden zeitnah schärfere Regeln, speziell für Personen die sich noch nicht haben impfen lassen, folgen. Aus diesem Grund appellieren wir seitens der Schachjugend Ruhrgebiet noch einmal eindringlich an Diejenigen, den Impfangeboten bei euren Hausärzten, Impfzentren u.a. unbedingt nachzukommen.
Denkt bitte nicht nur an euch selber, sondern denkt auch an den Schutz eurer Mitmenschen!
Die Regelungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sind anzuwenden!
Die Spielberechtigung ruht, wenn ein Spieler aktuell ein positives Testergebnis auf das Coronavirus hat oder unter Quarantäne steht.
Der ausrichtende Verein übersendet per Mail dem für ihn zuständigen Turnierleiter (Staffelleiter) bis 10 Tage vor dem Spieltag das Schutz- und Hygienekonzept, soweit ein solches zu erstellen ist, insbesondere regionale Besonderheiten aufweist oder es von den allgemeinen Regeln abweicht. Diese werden jeweils aktualisiert und auf der Homepage des SBNRW veröffentlicht:
https://www.schach-nrw.de/images/Hygienekonzept_NRW-11-2021.pdf
Wird innerhalb von 14 Tagen nach einem Mannschaftskampf ein Spieler positiv auf das Coronavirus getestet oder unter Quarantäne gestellt, ist der zuständige Spielleiter umgehend zu informieren. Der Staffelleiter übermittelt diese Unterlagen den jeweiligen Gastvereinen. Kurzfristige Änderungen der gesetzlichen oder örtlichen Vorgaben sind unverzüglich vom Ausrichter den beteiligten Vereinen und dem Staffelleiter mitzuteilen.
Die beiden Mannschaftsführer überprüfen vor dem Start der Runde, ob die Spielbedingungen den Corona-Regeln entsprechen. Fehlen für die Gesundheit der Turnierteilnehmer wesentliche Voraussetzungen, sind sie verpflichtet, den Start des Wettkampfes bis zur Abhilfe aufzuschieben oder bei Unmöglichkeit, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen, den Wettkampf nicht zu starten oder ggf. abzubrechen.
Die Mannschaftsführer achten auf die Einhaltung der sich aus den Corona-Regeln ergebenden Bestimmungen in Bezug auf das Verhalten der Turnierteilnehmer.
Verstößt ein Turnierteilnehmer hiergegen, haben die Mannschaftsführer ihn zu ermahnen, im Wiederholungsfall zu verwarnen oder gem. Artikel 12.7 Satz 4 FIDE-Regeln des Turnierareals zu verweisen. Die beharrliche Weigerung eines Spielers, während der Partie die Corona-Regeln zu befolgen, führt in Anwendung der Artikel 11.1 und 11.7 FIDE-Regeln zum Partieverlust.
Die sich aus den Corona-Regeln ergebenden Pflichten und Befugnisse des Hausrechtsinhabers bleiben unberührt. Spieler, die ihre Partie beendet haben, gelten als Zuschauer im Sinne der FIDE-Regeln, nicht jedoch im Sinne der Corona-Regeln (z.B. dürfen Spieler, die ihre Partie beendet haben, im Turnierareal verbleiben, auch wenn keine Zuschauer zugelassen sind).